Cookie-Einstellungen

Wir verwenden Cookies, um Ihnen ein optimales Webseiten-Erlebnis zu bieten. Dazu zählen Cookies, die für den Betrieb der Seite und für die Steuerung unserer kommerziellen Unternehmensziele notwendig sind, sowie solche, die lediglich zu anonymen Statistikzwecken, für Komforteinstellungen oder zur Anzeige personalisierter Inhalte genutzt werden. Sie können selbst entscheiden, welche Kategorien Sie zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass auf Basis Ihrer Einstellungen womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Cookie-Einstellungen

Häufig gestellte Fragen

Antworten zum Thema  "Verwaltungsleitung" finden Sie hier.

Antworten zum Thema  "Gemeinschaftliche Pfarrverwaltung" finden Sie hier.

Antworten zum Begleitprojekt "Gesamtkirchengemeinden (GKG)" finden Sie hier.

 

Antworten zum Strukturprozess

"Die Fusion von Gemeinden und Stiftungen wird die Verwaltungsaufgaben am effektivsten bündeln. Das ermöglicht auch am besten, die Priester und pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Verwaltungsaufgaben weitestmöglich zu befreien. [...] Wenn niemand auf seine bisherigen Gewohnheiten und vermeintlichen Rechte besteht, jeder sich bewegt und kompromissbereit ist, werden alle am Sonntag und den Feiertagen eine Eucharistiefeier, oder wenn das wegen Priestermangels nicht möglich ist, eine Wort-Gottes-Feier in erreichbarer Nähe mitfeiern können." Erzbischof Dr. Schick im Hirtenwort vom 17.09.2017)

 

Prinzipiell müssen sich alle Seelsorgebereiche einen Kooperationspartner suchen bzw. für Kooperationsanfragen von Nachbarseelsorgebereichen zur Verfügung stehen. Angesichts des prognostizierten Personalrückgangs muss in den nächsten Jahren eine zukunftsfähige Pastorale Struktur geschaffen werden. Künftig sollen deshalb pastorale Teams von mindestens 5 Mitarbeitern zusammenarbeiten, die durchschnittlich 12.000 (Land) bis 17.000 (Stadt) Katholiken betreuen.

Es ist wichtig, dass ein Seelsorgebereich gleich mehrere Präfenzen angibt, selbst wenn bereits Einigkeit im Projektteam oder zwischen Seelsorgebereichen besteht. Das dient der Risikovermeidung. Nicht immer kann die erste Präferenz des Votums eines Seelsorgebereichs in das Gesamtbild passen oder mit den Vorstellungen des Wunschpartners übereinstimmen. Möglicherweise gibt es auch „weiße Flecken“ auf der neuen Bistumslandkarte, wenn bestehende Seelsorgebereiche noch keine Partner für einen neuen, größeren Seelsorgebereich gefunden haben. Zeigen Sie Solidarität und Offenheit!

 

Die neuen Seelsorgebereiche sollen mindestens 12 000 Katholiken betragen, damit die Mindestteamgröße von 5 Personen erreicht wird. Wenn nun durch einen größeren Zusammenschluss mehr Katholiken in einem Seelsorgebereich sind, steigt auch die Zahl des Pastoralen Personals (s. Kalkulationstabelle).  Ein Pastoralteam kann dann entsprechend dem Pastoralen Stellenplan auch größer werden. 

Teams mit fünf bis sieben Personen sind oft zu finden. Es ist die typische Größe eines funktionsfähigen Arbeitsteams. Bei größeren Teams sinkt erfahrungsgemäß die Leistung Einzelner und ihre Anliegen werden häufiger nicht gehört. ¹ 

 ¹SUTHERLAND, J. V. Scrum: the art of doing twice the work in half the time (First Edit). Crown Business. 2014.

Grundsätzlich ja. Im anstehenden Veränderungsprozess werden sich Pfarreien zu neuen Seelsorgebereichen formieren. Die bisherigen Grenzen der Seelsorgebereiche und sogar Dekanate werden in diesem Prozess "durchlässig". Die Findungsperiode für die neuen Seelsorgebereiche beginnt im September 2017; in ihr sollen Gespräche stattfinden, welche Pfarreien zukünftig miteinander die Seelsorge verantworten wollen. In der Formalisierungsperiode ab Februar 2019 sollen die neuen Seelsorgebereiche durch Kooperationsvereinbarungen und bischöfliche Errichtung fixiert werden. 

In den neuen größeren Seelsorgebereichen können die jetzigen Pfarreien mit ihren Filialgemeinden und Stiftungen weiter bestehen bleiben, werden aber intensiver als bisher zusammenarbeiten und zusammenwirken müssen. Pastoralteams sind daher keine Leitungsteams. Es handelt sich vielmehr um Arbeitsteams.  

Die Leitung eines Seelsorgebereichs übernimmt der Leitende Pfarrer. Regelungen dazu werden noch separat veröffentlicht.

Auch die Gemeindeglieder werden Veränderungen durch die Errichtung von Seelsorgebereichen erfahren.

Bestehende Angebote der Pfarreien eines Seelsorgebereichs werden – soweit erforderlich und sinnvoll – zusammengelegt (z.B. Firmvorbereitung). Diese Vernetzung bietet die Chance zur Aufrechterhaltung möglichst vieler Angebote für Gemeindeglieder sowie zur Erweiterung des Angebotsspektrums, zum Beispiel im Bereich der Erwachsenenbildung oder bei bestehenden Gruppierungen der Jugend-, Familien- und Altenpastoral.

Es wird zukünftig einen pastoralen Hauptort geben. 

-  Die Gläubigen wissen, dass dort an Sonn- und Feiertagen immer und zur gleichen Zeit Eucharistie gefeiert wird, unabhängig von weiteren Eucharistiefeiern im Seelsorgebereich.

-  Am pastoralen Hauptort sind ausreichend Gemeinde- und Verwaltungsräume vorhanden.

-  Am pastoralen Hauptort treffen Gläubige Mitglieder des Pastoralteams an und können persönlich mit diesen in Kontakt treten. 

Es wird ein gemeinsames Pfarrbüro geben. Das gemeinsame Pfarrbüro hat seinen Sitz ebenfalls im pastoralen Hauptort. Dort erhalten Gläubige von Montag bis Freitag verlässlich, zeitnah und kompetent Auskunft. 

Daneben soll es in den neuen Seelsorgebereichen weitere, örtliche Kontaktbüros geben, z. B. Dienstsitze von pastoralem Personal oder haupt- und ehrenamtlichen Ansprechpartnern und Pfarrbüro-Nebenstellen.   

Veränderungen wird es auch bezüglich der Gebäude geben: Nicht mehr alle Immobilien können durch die Erzdiözese unterhalten werden, so dass es zu Zusammenlegungen von Einrichtungen, Vermietungen und manchmal auch zu Veräußerungen kommen wird.

Wenn sich Pfarreien und Seelsorgebereiche pastoral zusammentun, muss nicht zwangsläufig ein Zusammenschluss im Bereich Finanzen und Vermögen erfolgen. 

Im Fall der rein pastoralen Zusammenlegung gilt: das Vermögen einer Kirchengemeinde darf nur für die Zwecke dieser Gemeinde verwendet werden. 

Auch bleiben die Vermögen, die Rechte und Verbindlichkeiten unverändert bei den Kirchenstiftungen. Das gilt ebenso, wenn Pfarreien sich zu einer großen Pfarrei zusammenschließen. Die weiterbestehenden Kirchenstiftungen werden in diesem Fall durch eine gemeinsame Kirchenverwaltung verwaltet und vertreten.

Zusätzlich zum pastoralen Zusammenschluss kann jedoch ein Zusammenwirken im Bereich Finanzen und Vermögen vereinbart werden. Hierzu wird von der Stabsstelle Diözesane Entwicklung auf Anfrage  beraten und eine separate Handreichung zur Verfügung gestellt.

Hier finden Sie den Link zum Download.

Der interne Bereich ist allen haupt- und ehrenamtlich bei der katholischen Kirche im Erzbistum Bamberg Tätigen  sowie allen interessierten Gläubigen aus der Erzdiözese Bamberg zugänglich. Sie erhalten auf Anfrage eine Benutzerkennung und ein Passwort von der

Stabsstelle Diözesane Entwicklung.

Domstr. 5
96049 Bamberg

Tel.: 0951-502 1703
E-Mail: entwicklung@erzbistum-bamberg.de 

Die Gemeinschaftliche Pfarrverwaltung soll eine zentrale Organisations- und Büroeinheit innerhalb eines Seelsorgebereichs sein, mit einem voll ausgestatteten Büro für Verwaltungstätigkeiten für Besucherinnen und Besucher, in der Regel am Dienstsitz des Leitenden Pfarrers, ggf. ergänzt um Pfarrbüros an weiteren Kirchorten.

Es ist nicht daran gedacht, die Präsenz vor Ort ganz aufzugeben. Es geht vielmehr um eine Bündelung und Professionalisierung, damit auch in größeren pastoralen Räumen gut gearbeitet werden kann und dass vor allem das pastorale Personal entlastet wird und seine Aufgaben sinnvoll wahrnehmen kann. Wir brauchen daher Spezialisierung und Differenzierung sowohl beim Personal als auch bei der Büroausstattung.

Die Öffnungszeiten sollen großzügig sein. Wir wollen eine offene Kirche sein, die präsent ist und zum Kommen einlädt.

Die Gemeinschaftliche Pfarrverwaltung wird sukzessive realisiert und bei allen entsprechenden Entscheidungen im Blick sein.

Leitlinien für die Umsetzung des Stellenplans 2017-2022

  • Es gibt keinen Automatismus der Umsetzung des neuen Stellenplans, d. h., es gibt keine drastische oder sofortige Umsetzung,  denn Grundlage des Stellenplans sind die Zahlen des Personals, mit dem 2022 zu rechnen ist.
  • Neubesetzungen werden ab 01.09.2017 stellenplankonform vorgenommen, d. h., der Stellenplan ist Leitlinie für die Neuausschreibung bzw. Nachbesetzung  von Stellen.

In den zukünftigen Seelsorgebereichen werden, wie bisher nur ganze Priesterstellen vergeben. Bei den Pastoralen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen können auch halbe Stellen entstehen. Pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten jedoch nicht mit zwei halben Stellen in zwei unterschiedlichen Seelsorgebereichen tätig sein, weil das zu Konflikten mit den Vorgesetzten und zugeordneten Teams führen würde. In Kombination mit einer halben kategorialen Stelle ist dies jedoch möglich und auch so gewünscht, weil dadurch die kategorialen Dienste an die territoriale Seelsorge angekoppelt werden.

Das gleiche gilt, wenn Pfarreien sich aus dem alten Seelsorgebereich lösen und in einen anderen gehen?

Die Diözesanstelle "Berufe der Kirche"  

  • zeigt sich durch Professionelle Präsentation der kirchlichen Berufe auf Ausbildungsmessen, Carreer Days, Studienbasaren.
  • bietet Infonachmittage für kirchliche und soziale Berufe.
  • veranstaltet 2x im Jahr für alle Interessierte offene Coaching-Wochenenden in Zusammenarbeit mit dem Bistum Würzburg
  • arbeitet mit Schulen zusammen, macht Unterrichtsbesuche, hält Kontakt zu Lehrkräften, stellt aktuelle Infomaterialien zur Verfügung, nimmt an Informationsveranstaltungen von Schulen teil und will Präsenz in P-Seminaren in der gymnasialen Oberstufe zeigen.
  • verteilt  professionell gestaltetes Informationsmaterial und Printwerbung, tritt im Radio auf, bewegt sich in sozialen Medien (facebook, Twitter, Instagram) und gestaltet einen Newsletter.

 Jugendarbeit und Pastoral arbeiten zusammen,

  • sind in Kontakt mit haupt- und ehrenamtlichen Multiplikatoren, zum BDKJ, Jugendhäusern, FSJler, BFDler, FSSJler, Jugendseelsorgern, Glaubensbildungsreferenten, Ministrantenreferent…
  • zeigen Präsenz/Mitarbeit bei Veranstaltungen der Jugendarbeit, um junge Leute zu erreichen: Nacht der Lichter, junge Alltagsexerzitien in Nürnberg, Weiter-Kurs (in Vorbereitung)
  • machen Pfarreibesuche
  • bieten Praktika für Interessierte in der Pastoral, Freiwillige soziale Jahre (FSJ)

Daneben gibt es Einzelberatung und Begleitung für Menschen jeden Alters, die Informationen, Beratung und Begleitung für ihre Berufswahl und ihre Berufung suchen.

Auch die Vergrößerung der Pastoralteams und der Einsatz moderner Kommunikationsmittel zur Bewältigung der vielfältigen Aufgaben soll dazu beitragen, dass pastorale Berufe zeitgemäßer und attraktiver werden. Der potentielle pastorale Nachwuchs gehört zur Milleniumgeneration. Diese Generation ist mit dem Computer aufgewachsen. Sie erwartet auch im Arbeitsleben, in kurzer, digitaler Form zu kommunizieren oder Feedback zu geben. Und Sie  arbeiten lieber im Team als alleine. 

 

 

Die nächsten Wahlen für den Pfarrgemeinderat und/oder Seelsorgebereichsrat finden am 25. Februar 2018 statt. Für diese Wahl gilt die bisherige Wahlordnung in den bisherigen Gebieten. Erst für die Wahl im Jahr 2022 wird es neue Wahlordnungen geben. Für die Übergangszeit von 2019 bis 2022 liegt eine Übergangsregelung vor. Für nähere Informationen folgen Sie diesem Link.

Oskar Klinga, ein Vertreter des Diözesanrates der Katholiken im Erzbistum Bamberg, beantwortet die wichtigsten Fragen zur Pfarrgemeinderatswahl 2018. 

Welche Rolle spielt diese Übergangsregelung bei den anstehenden PGR-Wahlen im Februar 2018?

Sie ist besonders wichtig bei der Kandidatenfindung. Damit sind klare Aussagen möglich, die den Kandidaten Sicherheit geben für die gesamte Wahlperiode von vier Jahren.

Worin besteht diese Sicherheit?

Sie besteht in der definitiven Aussage, dass alle im Februar 2018 gewählten und berufenen Räte ihr Amt während der gesamten vier Jahre ausüben können. Auch wenn sich in 2019 durch die Neustrukturierung Änderungen im Seelsorgebereich ergeben, ist geregelt, dass die bisherigen Gremien entweder bestehen bleiben oder Übergangsgremien gebildet werden.

Haben solche Übergangsgremien überhaupt eine sinnvolle Aufgabe?

Durchaus. Mit der Installation neuer Seelsorgebereiche ist ja nicht automatisch eine Zusammenarbeit vorhanden. Die Umsetzung der neuen Formen und die Auslotung der Gestaltungsmöglichkeiten bis zu den nächsten Wahlen ist eine von vielen wichtigen Aufgaben dieser Übergangsgremien.

Macht es denn Sinn, sich in solchen Zeiten des Wandels einer Wahl zu stellen?

Aber selbstverständlich. Wandel muss immer aktiv gestaltet werden, wenn er gelingen soll. Zu dieser aktiven Gestaltung sind die Ehrenamtlichen oder auch alle sog. Laien aufgerufen. Dies wurde schon vom II. Vatikanischen Konzil gefordert und ist auch ausdrücklich Wunsch unseres Erzbischofs.

Was unterscheidet den Bamberger Weg von der Vorgehensweise in anderen Bistümern bei Fragen der Neugestaltung der Kirchen vor Ort?

Hier sind für mich vor allem zwei Punkte zu nennen. Erstens erfolgt bei uns die Umstrukturierung von der Basis her, wofür es natürlich festgelegte Regeln für alle geben muss. Und zweitens ist es ein offener Prozess, bei dem die Ergebnisse nicht schon im Vorfeld feststehen, wie manchmal befürchtet wird.

Welche Vorgaben sind für Sie besonders wichtig?

Für mich, der ich schon viele Jahre sowohl in meiner Pfarrei als auch im Dekanat engagiert bin, ist es wichtig, dass die Wertschätzung der Menschen, die sich vor Ort für Ihre Gemeinde engagieren, zu sehen ist. Dazu gehört die Maßgabe, dass die Kirche vor Ort Bestand haben soll und nicht „von oben“ in Frage gestellt wird.

Besteht dann nicht die Gefahr, dass alles beim Alten bleiben soll?

Nun, es ist eine Herausforderung, dass trotz der Bewahrung bestimmter Positionen auch Änderungen vollzogen werden. Ein gutes Beispiel dafür ist die Übergangsregelung. Sie gibt zum einen den Gewählten Sicherheit, führt aber gleichzeitig hin zu neuen Lösungen, bei denen z.B. die Hauptamtlichen auch von etlichen Aufgaben befreit werden und ihre Beteiligung gezielt konzentrieren können. Dafür braucht es natürlich gegenseitiges Vertrauen und eine ehrliche Zusammenarbeit. Mit Gottes Hilfe wird dies gelingen!

Am Verwaltungssitz werden alle zentralen Aufgaben der Pfarrverwaltung wahrgenommen. Als zentrales organisatorisches Element der Pfarrverwaltung verfügt das Pfarrbüro am Verwaltungssitz über die volle Ausstattung.
Das Pfarrbüro am Verwaltungssitz gliedert sich in einen Bereich, der Besucherinnen und Besuchern (Front-Office) frei zugänglich ist, und Bereiche, die Besucherinnen und Besuchern nicht bzw. nur nach Aufforderung oder Anmeldung zugänglich sind (Back-Office).

In der Regel gilt der Verwaltungssitz als Dienstsitz des pastoralen Personals im Seelsorgebereich.
Alle hauptamtlichen pastoralen Mitarbeitenden verfügen über einen eigenen Schlüssel zum Verwaltungssitz und Zugang zu allen Schlüsseln, die mit dem eigenen Arbeitsauftrag zu tun haben, die für die Arbeit nötige Büroausstattung inklusive PC-Zugang und die Möglichkeit, Besprechungszimmer zu nutzen.

Durch die Festlegung des Verwaltungssitzes wird noch keine Festlegung auf einen bestimmten leitenden Pfarrer oder andere Personen getroffen. Der Verwaltungssitz soll jedoch perspektivisch auch der Dienstsitz des leitenden Pfarrers im Seelsorgebereich sein.

Die Bistumsleitung hat beschlossen, ab Herbst 2019 begleitet durch das Erzbischöfliche Ordinariat sukzessive Stellen für Verwaltungsleitungen in den neuen Seelsorgebereichen einzuführen. Dies verfolgt vornehmlich folgende Ziele:

  • Das pastorale Personal, insbesondere der leitende Pfarrer, soll von Verwaltungsaufgaben entlastet werden und dadurch Freiräume für pastorale Tätigkeiten und Leitung erhalten.
  • Die effektive und effiziente Führung der Pfarrverwaltung im Seelsorgebereich soll auf Zukunft hin sichergestellt werden.
  • Neue Anforderungen und Normen (z.B. HGB-Doppik, Präventionskonzepte, Datenschutz) im Bereich der Verwaltung sollen besser integriert bzw. umgesetzt werden.
  • Ehrenamtliches Engagement in den Gremien soll administrativ unterstützt werden.

Verwaltungsleitungen nehmen deshalb zusammen mit den Pfarrern und ehrenamtlichen Entscheidungsträgerinnen und -träger die Leitung der Pfarreien in wirtschaftlichen, baulichen und organisatorischen Belangen wahr. Sie führen und fördern die ihnen unterstellten nicht-pastoralen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und sind für die Personalplanung und -auswahl des nicht-pastoralen Personals zuständig. Sie stehen den haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitenden als kompetente Partnerinnen und Partner mit ihrer Fachexpertise zur Verfügung.

Bis zu dem noch zu errechnenden Stellenumfang - halbe, dreiviertel und ganze Stellen - werden die Kosten der Verwaltungsleitungen von der Erzdiözese übernommen, sofern

  • alle kanonischen Pfarrer im neuen Seelsorge-bereich der Anstellung bei einer der Kirchenstiftungen des Seelsorgebereichs oder einer Gesamtkirchengemeinde zustimmen.
  • die Anforderungen an die Stelle erfüllt sind.

Der leitende Pfarrer wird der direkte Vorgesetzte der Verwaltungsleitung und übt die Dienst- und Fachaufsicht aus. 

Sollten bisher keine geeigneten Räumlichkeiten, die als Büro der Verwaltungsleitung genutzt werden könnten, am Verwaltungssitz zur Verfügung stehen, wird einmalig ein Zuschuss bis zu einer Höhe von 15.000€ vom Erzbistum geleistet. Das Ordinariat trägt auch die laufenden Arbeitsplatzkosten durch einen jährlichen Zuschuss in Höhe bis zu 6.000€.