---
Im Rahmen der ihnen übertragenen Vollmachten nehmen die Verwaltungsleitungen zusammen mit den Kirchenverwaltungsvorständen die Geschäftsführung der in wirtschaftlichen, baulichen, organisatorischen und personellen Belangen wahr. Grundsätzlich kommen der Verwaltungsleitung fünf Aufgabenschwerpunkte zu.
Auf Grund einer entsprechenden Beauftragung durch den Leitenden Pfarrer kommen der Verwaltungsleitung im Seelsorgebereich folgende Aufgaben zu:
Bei Vollmachtserteilung durch die Kirchenverwaltungen kommen der Verwaltungsleitung folgende weitere Aufgabenschwerpunkte zu:
Bei der Erfüllung aller Aufgaben sind die geltenden Rechtsnormen und Richtlinien einzuhalten.