Jeder Seelsorgebereich ist angehalten, sich in der Umsetzungs- und Begleitperiode mit dem Konzept der Gemeinschaftlichen Pfarrverwaltung zu beschäftigen. Verantwortlich hierfür ist der Leitende Pfarrer.
Inwieweit die Gemeinschaftliche Pfarrverwaltung im Seelsorgebereich umgesetzt wird, hängt von den Verantwortlichen der Kirchenstiftungen (Kirchenverwaltungen) ab.
Die Einführung der Gemeinschaftlichen Pfarrverwaltung ist in jedem Seelsorgebereich ein eigenes Projekt. Das konkrete, angepasste Vorgehen wird vor dem Projektbeginn im Seelsogebereich in einem Gespräch zwischen dem Leitenden Pfarrer und den Projektmitarbeitenden der Stabstelle Diözesane Entwicklung abgestimmt.
Die Einführung der Gemeinschaftlichen Pfarrverwaltung geschieht in der Regel in folgenden fünf Schritten:
Der Referent und die Projektassistentin unterstützen die Seelsorgebereiche bei der Umstellung auf die Gemeinschaftliche Pfarrverwaltung.