Die Gemeinschaftliche Pfarrverwaltung eines Seelsorgebereiches ist eine Organisation, die alle personellen, räumlichen und materiellen Ressourcen umfasst, die der Verwaltung des Seelsorgebereiches dienen. Der Verwaltungsleitung kommt dabei die Führung der Pfarrverwaltung und deren Mitarbeitenden zu.
Die einzelnen Orte der Gemeinschaftlichen Pfarrverwaltung sind der Verwaltungssitz mit dem dortigen Pfarrbüro und gegebenenfalls weitere Pfarrbüros.
Der Verwaltungssitz ist das Zentrum der Gemeinschaftlichen Pfarrverwaltung und befindet sich soweit möglich am Dienstsitz des leitenden Pfarrers. Alle zentralen Aufgaben der Pfarrverwaltung sind am Verwaltungssitz angesiedelt. Er ist Dienstsitz der Verwaltungsleitung. Der Verwaltungssitz mit dem dort befindlichen Pfarrbüro dient als Dreh- und Angelpunkt im Seelsorgebereich sowohl für das Verwaltungspersonal, als auch für das pastorale Personal.
Die Pfarrverwaltung, gerade im ländlichen Bereich, braucht darüber hinaus weitere Orte des persönlichen Kontakts. Hierfür wird es weitere „Pfarrbüros“ an bestimmten Orten des Seelsorgebereichs geben. Dieses (Zweig-)Pfarrbüro hat eine bedeutende soziale Funktion und unterstützt kirchliche Identität. Außerdem ist es für die Ehrenamtlichen eine wichtige Anlaufstelle zur Aufrechterhaltung des kirchlichen Lebens vor Ort. Das (Zweig-)Pfarrbüro in der Fläche des Seelsorgebereichs ist Teil der Gemeinschaftlichen Pfarrverwaltung und kümmert sich insbesondere um die lokalen Bedürfnisse.